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Notar 📜 in DACH-Raum

Notare & Notariatskanzleien im DACH-Raum — verifizierte Profile mit Leistungsangebot und Kontaktdaten. Kaufverträge, Testamente, Erbrecht, GmbH-Gründung, Vorsorgevollmacht und beglaubigte Unterschriften.

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Was ist Notar?

Notare in Österreich sind öffentliche Urkundspersonen, die vom Bundesministerium für Justiz bestellt werden. Sie sind keine Rechtsanwälte, aber ebenfalls Juristen. Typische Notariatsleistungen: Immobilienkaufverträge (Pflicht für grundbücherliche Eintragung), Testamente und Erbverträge, Erbschaftsabwicklung (Verlassenschaftsverfahren), GmbH-Gründung und -Änderungen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Adoptions- und Eheverträge, beglaubigte Kopien und Unterschriften. Notargebühren in Österreich sind im Notariatstarif (NTG) geregelt – sie richten sich nach dem Geschäftswert (z. B. Kaufpreis bei Immobilien).

Häufige Fragen zu Notar

Wann brauche ich zwingend einen Notar in Ă–sterreich?

Pflicht-Notariatsakten: Immobilienkaufverträge (für Grundbucheintragung), GmbH-Gründung und -Satzungsänderung, Schenkungen auf den Todesfall, Erbverträge. Empfehlenswert: Testamente, Vorsorgevollmacht, Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Was kostet ein Notariatsakt in Ă–sterreich?

Notargebühren richten sich nach dem Notariatstarif (NTG) und dem Geschäftswert. Beispiel: Immobilienkaufvertrag (300.000 €) ca. 1.500–2.500 € Notargebühr zzgl. Grundbuchgebühren. Testament: 200–500 €.

Was ist eine Vorsorgevollmacht und wer stellt sie aus?

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit. In Österreich muss sie notariell beglaubigt und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.

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